Ein Verein und Drei Vorstände?
In der Tat – beim VfL Loose gibt es drei verschiedene Arten des Vorstandes.
Da ist zum einen der sogenannte „BGB – Vorstand“ (nach §26 BGB), dessen Mitglieder den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten können. Dann gibt es noch den „satzungsgemäßen Vorstand“ zur eigentlichen Führung des Vereins durch Beschlüsse aus der Mitgliederversammlung.
Unterstützt wird der Vorstand durch den sogenannten „erweiterten Vorstand“, der als Bindeglied zur „Basis“ fungiert. Beschlüsse können somit zügig an die betroffenen Mitglieder weitergeleitet werden, aber auch auf deren Sorgen und Wünsche wird auf diese Weise umgehend eingegangen.
Der BGB Vorstand
Geschäftsführender Vorstand im Sinne §26 BGB sind der/die 1.Vorsitzender/de, 2. Vorsitzender/de und der/die Kassenwart/in. Jeweils zwei dieser Personen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- 1. Kassenwart
Der satzungsgemäße Vorstand
Neben den Mitgliedern des BGB-Vorstand gehören zum Vorstand nach §9 der
Vereinssatzung
noch der/die Schriftführer/in, der/die 2. Kassenwart/in und der/die Jugendwart/in.
Schriftführer | 2. Kassenwart | Jugendwart |
Viola Kobs | Rene Schrock | Sven Schöning |
An der Au | Rosahler Weg 16 | Mühlenweg 6 b |
24366 Loose | 24366 Loose | 24366 Loose |
Mail: | Mail: | Mail: |
Der erweiterte Vorstand
Nach § 9 der Vereinssatzung gehören dem erweiterten Vorstand (neben den sechs o.g. Vorstandsmitgliedern) alle Spartenleiter/innen, Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder an.